Fachstelle für Glücksspielsucht

Gesetzlich definierte Spielerschutzmaßnahmen

 

Das Automatenglücksspiel ist ausschließlich bei lizenzierten Unternehmern (3 in der Steiermark) in Spielsalons genehmigt und legal.

  • Zutritt ab 18 Jahren
  • Spielerkarte mit Lichtbild, damit eine Identitätskontrolle bei jedem Besuch erfolgen kann. Die Inbetriebnahme eines Glücksspielautomaten findet mittels Spielerkarte statt.
  • Selbstsperr- bzw. Selbstbeschränkungsmöglichkeiten
  • Die Anzahl ist auf max. 1012 Automaten beschränkt. Jeder Automat ist an das Finanzministerium angebunden.
  • Rauch- und Alkoholverbot
  • Automatische Abkühlungsphase nach 2 Stunden ununterbrochener Spieldauer
  • MitarbeiterInnenschulungen zur Thematik Spielerschutz
  • Informationsmaterial über Risiken übermäßigen Spielens und Informationen zu Angeboten zu Beratungsstellen müssen sichtbar aufgelegt sein
  • Verpflichtung für Anbieter bei auffälligem Spielverhalten aktiv zu werden

Volltext: Steiermärkisches Glücksspielautomaten- und Spielapparategesetz 2014 – StGSG