Fachkräfte

Informationen und Materialien zum Thema Glücksspielsucht für Fachkräfte.

Professionelle Unterstützung
für Betroffene und Angehörige

Glücksspielsucht oder auch pathologisches Glücksspiel ist von den österreichischen Sozialversicherungsträgern als eigenständige psychische Erkrankung anerkannt und damit den Abhängigkeitserkrankungen von Alkohol, Medikamenten und illegalisierten Substanzen gleichgestellt. Sie zählt zu den sogenannten „nicht-stoffgebundenen Süchten“ beziehungsweise „Verhaltenssüchten“.

Die Erkrankung äußert sich durch ein wiederholt auftretendes, anhaltendes und episodenhaftes Glücksspielverhalten, das das Denken und Handeln der betroffenen Person zunehmend dominiert. In der Folge kommt es häufig zu einer erheblichen Beeinträchtigung der sozialen, beruflichen, materiellen und familiären Lebensbereiche (ICD-10).

Nach dem internationalen medizinischen Klassifikationssystem DSM-5 handelt es sich bei pathologischem Spielen um ein andauerndes und wiederkehrendes fehlangepasstes Glücksspielverhalten, das sich in mindestens vier der folgenden Merkmale ausdrückt:

 

  • Notwendigkeit des Glücksspielens mit immer höheren Einsätzen, um eine gewünschte Erregung zu erreichen.
  • Unruhe und Reizbarkeit bei dem Versuch, das Glücksspielen einzuschränken oder aufzugeben.
  • Wiederholte erfolglose Versuche, das Glücksspielen zu kontrollieren, einzuschränken oder aufzugeben (z. B. Spielen, bis das monatliche Einkommen verspielt bzw. der Überziehungs-rahmen ausgeschöpft ist).
  • Starke gedankliche Eingenommenheit durch Glücksspielen (z.B. starke Beschäftigung mit gedanklichem Nacherleben vergangener Spielerfahrungen, mit Planung der nächsten Spielunternehmung, Nachdenken über Wege, Geld zum Glücksspielen zu beschaffen).
  • Häufiges Glücksspielen in belastendenden Gefühlszuständen (z.B. bei Schuldgefühlen, Angst, depressiver Stimmung).
  • Versuch, durch wiederholtes Glücksspielen frühere Geldverluste auszugleichen.
  • Belügen anderer, um das Ausmaß der Verstrickung in das Glücksspielen zu vertuschen.
  • Gefährdung oder Verlust einer wichtigen Beziehung, eines Arbeitsplatzes, von Ausbildungs- oder Aufstiegschancen aufgrund des Glücksspielens.
  • Verlassen auf finanzielle Unterstützung durch andere, um die durch das Glücksspielen verursachte finanzielle Notlage zu überwinden.

Behandlung von Glücksspielsucht

Die Behandlung pathologischer Glücksspieler:innen folgt einem integrativen Ansatz, der individuelle, interaktionelle und systemische Perspektiven miteinander verbindet. Therapeutische Interventionen werden am individuellen Problemhintergrund angepasst, die Selbstständigkeit sowie die Eigenverantwortung der Betroffenen sollen gefördert und gestärkt werden.

In jeder Glücksspielsuchtbehandlung ist auch die Bedeutsamkeit des Geldes zu beachten. Spielschulden sind als Folge der Glücksspielsucht ein zentrales Problem von Spielsüchtigen. Die Einleitung des Geld- und Schuldenmanagements in einem frühen Stadium der Therapie soll verhindern, dass das problematische Verhalten durch finanzielle Drucksituationen neuerlich ausgelöst wird.

In der Steiermark wurde in Kooperation mit der staatlich anerkannten Schuldenberatung Steiermark das Behandlungsmodul Existenzsicherungsberatung für Glücksspieler:innen und Angehörige entwickelt.

Ziele der Existenzsicherungsberatung sind die Bewältigung der aktuellen Notsituation, die Schaffung von Voraussetzungen zur Sicherung der existentiellen Grundbedürfnisse und die Entwicklung von Perspektiven zur Schuldenregelung.

Die Möglichkeit Existenzsicherungsberatung in Anspruch zu nehmen besteht, sobald eine Glücksspielsuchtbehandlung in einer der angeführten Behandlungs-/Beratungseinrichtungen aufgenommen wurde.

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Existenzsicherungsberatung

Der Zugang zur Existenzsicherungsberatung für Glücksspieler:innen erfolgt ausschließlich über die Therapeut:innen und Berater:innen der steirischen Suchtberatungseinrichtungen (b.a.s., Drogenberatung des Landes Steiermark, Psychosoziales Netzwerk, Suchtberatung Obersteiermark, Grüner Kreis).

KONTAKT

Staatlich anerkannte Schuldenberatung Steiermark

Neutorgasse 57
8010 Graz

Tel.: 0316 / 37 25 07
E-Mail: xsb@sbstmk.at

Rechtliche Grundlagen

Roulette, Black Jack, Poker, Lotto, Toto, Klassenlotterien, Videolotterien, Lose und Internetglücksspiele (österr. Anbieter) fallen unter das Glücksspielmonopol des Bundes. Diese Konzessionen werden vom Bundesministerium für Finanzen erteilt.

Das Automatenglücksspiel („Kleines Glücksspiel“) fällt unter die Kompetenz der Bundesländer.

In Österreich gibt es derzeit sechs Bundesländer, die das Automatenglücksspiel erlauben (Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Steiermark, Salzburg). In der Steiermark gibt es 3 Lizenzen für Automatenspielsalons, die ab 2016 für 12 Jahre gültig sind. Volltext: Steiermärkisches Glücksspielautomaten- und Spielapparategesetz 2014 – StGSG

Sportwetten sind in Österreich nicht als Glücksspiel im Sinne des GSpG gesetzlich definiert. Sie gelten als Geschicklichkeitsspiel. Sportwetten unterliegen ebenfalls landesgesetzlichen Bestimmungen und sind für stationäre Annahmestellen und Wettterminals festgelegt. Volltext: Steiermärkisches Wettengesetz 2018 – StWttG

Onlineglücksspiele, die keine Bundeslizenz haben, sind in Österreich nicht legal. Für Online-Wetten gelten in den Bundesländern unterschiedliche Regelungen. In der Steiermark fehlen derzeit spezifische gesetzliche Vorgaben.

Behandlungsdaten

Durch die Implementierung von einheitlichen Anamnesebögen für Glücksspieler:innen und Anamnesebögen für Angehörige sind steiermarkweit vergleichbare Daten aus unterschiedlichen ambulanten Suchtberatungsstellen verfügbar:

    Materialien und Tagungsdokumentation

    Hier finden Sie verschiedene Unterlagen und Arbeitsmaterialen zum Thema Glücksspielsucht:

     

    Tagungsdokumentation

    Downloads der Tagungen

    Fachtag 2025: Suchttherapie im Wandel. Aktuelle Aspekte in der Suchttherapie

     

    Fachtag 2024: Glücksspielwerbung, Kryptomärkte und Sportwetten
    Aktuelle Herausforderungen in der Glücksspielsucht

     

    Fachtag 2023: Glücksspiel ist kein Kinderspiel! Kinder und Jugendliche als Betroffene und Angehörige von Glücksspielsucht

     

    Fachtag 2022: Wetten ist kein Spiel! Aspekte der Sportwettsucht

     

    Fachtag 2021

     

    Fachtag 2019: 10 Jahre Fachstelle Glücksspielsucht Steiermark

    Weitere Informationen: