Fachstelle für Glücksspielsucht

Gesetzlich definierte Spielerschutzmaßnahmen - Sportwetten

 

  • Zutritt ab 18 Jahren
  • Wettanbieter sind bewilligungspflichtig
  • Wettkundinnenkarte/Wettkundenkarte für die Bedienung eines Wettterminals
  • Wettkundinnenkarte/Wettkundenkarte für Wetten, deren Wetteinsatz einen Betrag von 50 € übersteigt
  • Live-Wettenbeschränkung: Erlaubt sind Livewetten auf das Endergebnis, das Zwischenergebnis sowie darauf, welche Mannschaft bei Fußball und Eishockey das nächste Tor erzielt.
  • Selbstsperr- bzw. Selbstbeschränkungsmöglichkeiten
  • Informationsmaterial über Risiken von übermäßigen Wetten und Informationen zu Angeboten zu Beratungsstellen müssen sichtbar aufgelegt sein

Volltext: Steiermärkisches Wettengesetz 2018 – StWttG