Fachstelle für Glücksspielsucht

Rechtliche Grundlagen

Jugendschutzbestimmungen legen fest, dass die Teilnahme an Glücksspielen und Sportwetten oder das Betreten von Casinos oder Wettbüros unter 18 Jahren untersagt ist. Auch Lotto, Toto, der Kauf von Brief- und Rubbellosen, die Teilnahme an Tombolas sind ab 18 Jahren erlaubt.
 

Glücksspiele in Österreich

Roulette, Black Jack, Poker, Lotto, Toto, Klassenlotterien, Videolotterien, Lose und Internetglücksspiele (österr. Anbieter) fallen unter das Glücksspielmonopol des Bundes. Die Konzessionen werden vom Bundesministerium für Finanzen erteilt.
 

Automatenglücksspiele in der Steiermark

Das Automatenglücksspiel fällt unter die Kompetenz der Bundesländer. In Österreich gibt es derzeit fünf Bundesländer, die das Automatenglücksspiel erlauben (Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Steiermark). In der Steiermark gibt es 3 Lizenzen für Automatenspielsalons, die ab 2016 für 12 Jahre gültig sind.
Wesentliche gesetzlich geregelte Spielerschutzmaßnahmen finden Sie hier.
Volltext: Steiermärkisches Glücksspielautomaten- und Spielapparategesetz 2014 – StGSG
 

Sportwetten in der Steiermark

Sportwetten sind in Österreich nicht als Glücksspiel gesetzlich definiert. Sie gelten als Geschicklichkeitsspiel. Sportwetten unterliegen ebenfalls landesgesetzlichen Bestimmungen.
Wesentliche gesetzlich geregelte Spielerschutzmaßnahmen, die steiermarkweit gültig sind, finden Sie hier.
Volltext: Steiermärkisches Wettengesetz 2018 – StWttG
 

Glücksspiele im Internet

Onlineglücksspiele, die keine Bundeslizenz haben, und alle Sportwettenanbieter im Internet unterliegen keiner gesetzlichen österreichischen Regelung.